Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege springt ein, wenn die pflegende Person mal ausfällt – sei es durch Urlaub, einen Arzttermin oder Krankheit. Dann übernimmt jemand anderes stundenweise oder tageweise die Pflege und Betreuung, damit alles weiterläuft.
Das neue Entlastungsbudget ab Juli 2025
Die gute Nachricht: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Jahresbudget zusammengelegt. Seit dem 1. Juli 2025 stehen dafür bis zu 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – für Pflegegrade 2 bis 5.
Das Beste: Du kannst frei entscheiden, wie du das Budget aufteilst – ganz für Verhinderungspflege, ganz für Kurzzeitpflege oder gemischt. Keine starren Vorgaben mehr.
Was sich noch verbessert hat
Früher musstest du erst sechs Monate gepflegt haben, bevor Verhinderungspflege möglich war. Diese Wartezeit ist weggefallen: Ab Pflegegrad 2 kannst du den Anspruch sofort nutzen.
Wie wir einspringen
Wir übernehmen die stundenweise Betreuung und Alltagshilfe, wenn du als Angehöriger mal raus musst – zuverlässig, herzlich und mit echtem Interesse an dem Menschen, um den es geht. Damit deine Liebsten gut versorgt sind und du wirklich durchatmen kannst.
Du brauchst eine verlässliche Vertretung für ein paar Stunden oder Tage? Sprich uns an – wir finden gemeinsam eine Lösung.
Kostenlose ErstberatungQuellen
- Bundesgesundheitsministerium – Gemeinsames Budget
- pflege.de – Gemeinsamer Jahresbetrag
- Stiftung Warentest – Entlastungsbudget
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Auskünfte deiner Pflegekasse.