Ratgeber

Entlastungsbetrag (§ 45b): 131 € im Monat, die dir zustehen

Aktualisiert am 30. Mai 2026 · 4 Min. Lesezeit

131 € im Monat, die dir zustehen – und die erschreckend oft einfach verfallen. Schade drum! Hier erfährst du, was der Entlastungsbetrag ist und wie du ihn für dich arbeiten lässt.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 2026 monatlich 131 € – das sind bis zu 1.572 € im Jahr. Anspruch hat jeder, der zuhause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 1 hat. Ja, richtig gelesen: Pflegegrad 1 bis 5, ganz egal ob du Pflegegeld oder Sachleistungen beziehst.

Das Geld ist zweckgebunden – es ist kein Bargeld auf dem Konto, sondern erstattet Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag.

Wofür kannst du ihn nutzen?

Genau für das, was wir machen:

  • Hilfe im Haushalt – Putzen, Wäsche, Einkaufen
  • Stundenweise Betreuung und Begleitung
  • Unterstützung im Alltag, damit Angehörige durchatmen können

So verfällt nichts

Nutzt du den Betrag in einem Monat nicht, wandert er aufs nächste Monatskonto. Reste aus einem Jahr kannst du sogar noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen – danach verfallen sie. Unser Rat: Lass das Geld nicht liegen, es ist für dich da.

So einfach ist die Abrechnung mit uns

Du gehst nicht in Vorkasse. Wir rechnen unsere anerkannten Leistungen direkt mit deiner Pflegekasse ab. Kein Bürokratie-Chaos, kein Buch mit sieben Siegeln – versprochen.

Du willst deinen Entlastungsbetrag endlich nutzen? Wir klären in einem kostenlosen Gespräch, was bei dir geht – und rechnen direkt mit der Kasse ab.

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Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Auskünfte deiner Pflegekasse.

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