Ratgeber

Welche Pflegeleistungen stehen dir zu? Der große Überblick

Aktualisiert am 30. Mai 2026 · 6 Min. Lesezeit

Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege … das klingt nach Behörden-Buchstabensuppe. Wir sortieren das für dich. Hier der Überblick, was dir bei welchem Pflegegrad zusteht (Beträge Stand 2025).

Pflegegeld oder Pflegesachleistung – oder beides

Pflegt dich ein Angehöriger, gibt es Pflegegeld aufs Konto. Kommt ein ambulanter Pflegedienst, rechnet dieser die Pflegesachleistung direkt mit der Kasse ab. Du kannst auch beides kombinieren (Kombinationsleistung). Pro Monat:

  • Pflegegeld: PG 2 → 347 €, PG 3 → 599 €, PG 4 → 800 €, PG 5 → 990 €
  • Pflegesachleistung: PG 2 → 796 €, PG 3 → 1.497 €, PG 4 → 1.859 €, PG 5 → 2.299 €
  • Bis zu 40 % der Sachleistung lassen sich für Unterstützung im Alltag (z. B. unsere Hilfe) umwidmen

Der Entlastungsbetrag – für alle Pflegegrade

131 € im Monat (1.572 € im Jahr) für anerkannte Unterstützung im Alltag – schon ab Pflegegrad 1. Genau hierüber lassen sich unsere Haushaltshilfe und Betreuung abrechnen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag.

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Wenn die Pflegeperson mal ausfällt, gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (Pflegegrade 2–5), den du flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzen kannst.

Und noch mehr

Oft vergessen, aber bares Geld wert:

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € pro Monat
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. barrierefreies Bad): bis zu 4.180 € je Maßnahme
  • Tagespflege, Hausnotruf und Pflegehilfsmittel – wir helfen bei der Vermittlung

Das Wichtigste: nichts verschenken

Viele dieser Leistungen verfallen, wenn man sie nicht abruft. Wir verschaffen dir in einer kostenlosen Erstberatung den Überblick, was bei dir konkret geht – und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Keine Vorkasse.

Welche Leistungen stehen dir zu? Wir klären das gemeinsam – verständlich, ohne Bürokratie-Chaos und ohne dass etwas verfällt.

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Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Auskünfte deiner Pflegekasse.

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