Pflegegeld oder Pflegesachleistung – oder beides
Pflegt dich ein Angehöriger, gibt es Pflegegeld aufs Konto. Kommt ein ambulanter Pflegedienst, rechnet dieser die Pflegesachleistung direkt mit der Kasse ab. Du kannst auch beides kombinieren (Kombinationsleistung). Pro Monat:
- Pflegegeld: PG 2 → 347 €, PG 3 → 599 €, PG 4 → 800 €, PG 5 → 990 €
- Pflegesachleistung: PG 2 → 796 €, PG 3 → 1.497 €, PG 4 → 1.859 €, PG 5 → 2.299 €
- Bis zu 40 % der Sachleistung lassen sich für Unterstützung im Alltag (z. B. unsere Hilfe) umwidmen
Der Entlastungsbetrag – für alle Pflegegrade
131 € im Monat (1.572 € im Jahr) für anerkannte Unterstützung im Alltag – schon ab Pflegegrad 1. Genau hierüber lassen sich unsere Haushaltshilfe und Betreuung abrechnen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn die Pflegeperson mal ausfällt, gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (Pflegegrade 2–5), den du flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einsetzen kannst.
Und noch mehr
Oft vergessen, aber bares Geld wert:
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € pro Monat
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. barrierefreies Bad): bis zu 4.180 € je Maßnahme
- Tagespflege, Hausnotruf und Pflegehilfsmittel – wir helfen bei der Vermittlung
Das Wichtigste: nichts verschenken
Viele dieser Leistungen verfallen, wenn man sie nicht abruft. Wir verschaffen dir in einer kostenlosen Erstberatung den Überblick, was bei dir konkret geht – und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Keine Vorkasse.
Welche Leistungen stehen dir zu? Wir klären das gemeinsam – verständlich, ohne Bürokratie-Chaos und ohne dass etwas verfällt.
Kostenlose ErstberatungQuellen
- Bundesgesundheitsministerium – Pflege zu Hause
- pflege.de – Pflegeleistungen im Überblick
- Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Auskünfte deiner Pflegekasse.