Was ist ein Pflegegrad – und wer bekommt ihn?
Ein Pflegegrad zeigt, wie viel Unterstützung jemand im Alltag braucht. Es gibt fünf Stufen: Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung). Entscheidend ist nicht eine einzelne Diagnose, sondern wie selbstständig du deinen Alltag noch bewältigen kannst.
Bewertet wird das nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA) in sechs Lebensbereichen – von Mobilität über Selbstversorgung bis zu sozialen Kontakten. Eine erste Orientierung gibt dir unser Pflegegrad-Rechner.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der Antrag ist formlos – ein Anruf oder eine kurze schriftliche Nachricht an deine Pflegekasse genügt. Die Pflegekasse sitzt bei deiner Krankenkasse. Wichtig: Es zählt das Antragsdatum. Bewilligte Leistungen gibt es rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung – also lieber früher als später melden.
Den Papierkram danach übernehmen wir gern für dich und füllen die Unterlagen gemeinsam aus.
Schritt 2: Der Besuch des Medizinischen Dienstes
Nach dem Antrag meldet sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu einem Termin bei dir zuhause. Er schaut sich an, wie du im Alltag zurechtkommst, und bewertet die sechs NBA-Module. Der Termin dauert meist rund eine Stunde.
Schritt 3: Der Bescheid
Wenige Wochen später bekommst du den Bescheid mit deinem Pflegegrad. Bist du nicht einverstanden, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – das lohnt sich öfter, als man denkt. Auch dabei stehen wir dir zur Seite.
Unser Tipp: Gut vorbereitet in die Begutachtung
Drei Dinge, die wirklich helfen:
- Führe ein paar Tage ein kleines Pflegetagebuch – was fällt wann schwer?
- Beschönige nichts. Zeig den Alltag ehrlich, auch den schlechten Tag.
- Hab eine vertraute Person beim Termin dabei – vier Ohren hören mehr.
Wir übernehmen die Antragstellung und sind beim Gutachten an deiner Seite – persönlich, herzlich und unkompliziert.
Kostenlose ErstberatungQuellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Auskünfte deiner Pflegekasse.